Mit diesem Podcast widmen wir uns praktischen Fragen und aktuellen Themen, mit denen wir als Christen zu tun haben. Da heute immer weniger gelesen wird, dafür aber mehr gehört wird, wollen wir künftig diesen Podcast zusätzlich zu Texten für Interessierte anbieten. Auch diese Beiträge sollen auf Gottes Wort basieren.
Mit diesem Podcast widmen wir uns praktischen Fragen und aktuellen Themen, mit denen wir als Christen zu tun haben. Da heute immer weniger gelesen wird, dafür aber mehr gehört wird, wollen wir künftig diesen Podcast zusätzlich zu Texten für Interessierte anbieten. Auch diese Beiträge sollen auf Gottes Wort basieren.
Wir haben zwei Fragen von einem Bruder, einem Gläubigen erhalten. Den ersten Teil haben wir schon beantwortet, was das Zurückziehen betrifft. Nun wird im Blick auf eine solche Person weiter gefragt:
Wenn diese Person konkret, offensichtlich und öffentlich – in den Augen aller, einschließlich der Welt – so tief in Sünde versinkt, dass sie schlechter redet und handelt als Ungläubige, hat ein örtliches Zusammenkommen dann die Pflicht bekanntzugeben, dass sie dieses Verhalten nicht toleriert und dass diese Person nicht mehr wie zuvor verbunden ist mit dem Zusammenkommen im Namen des Herrn?
Oder reicht es aus, angesichts des moralischen und/oder lehrmäßigen Verfalls dieser Person zu schweigen?