
In der zweiten Augusthälfte erhielten viele Unternehmen eine unerwartete E-Mail vom Regierungspräsidium – so ungewöhnlich formuliert, dass sie zunächst oft für eine Fälschung gehalten wurde. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, die während der Corona-Zeit gewährten Soforthilfen kurzfristig zurückzuzahlen.
Viele Unternehmer fragen sich daher zu Recht, ob sie die Rückzahlung tatsächlich leisten müssen – insbesondere dann, wenn sie damals korrekte Angaben gemacht haben und die Soforthilfe nachweislich benötigt wurde.
In dieser Folge klären wir gemeinsam mit Michael Graf und Rechtsanwalt Frank Cieslik von der Kanzlei UP12 aus Hanau, was Unternehmerinnen und Unternehmer tun können, wenn auch sie eine solche E-Mail erhalten haben.