Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer
55 episodes
2 days ago
Der IP Courses Podcast bietet tiefgehende Einblicke und praxisorientiertes Wissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In unseren Episoden behandeln wir aktuelle Themen aus dem europäischen und internationalen Patentrecht, dem Markenrecht und Designschutz. Besonders richten wir uns an Berufseinsteiger, Unternehmer und Fachleute, die sich auf Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung (EQE) vorbereiten oder ihr Fachwissen vertiefen möchten.
All content for Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht is the property of Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer and is served directly from their servers
with no modification, redirects, or rehosting. The podcast is not affiliated with or endorsed by Podjoint in any way.
Der IP Courses Podcast bietet tiefgehende Einblicke und praxisorientiertes Wissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In unseren Episoden behandeln wir aktuelle Themen aus dem europäischen und internationalen Patentrecht, dem Markenrecht und Designschutz. Besonders richten wir uns an Berufseinsteiger, Unternehmer und Fachleute, die sich auf Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung (EQE) vorbereiten oder ihr Fachwissen vertiefen möchten.
T 1931/14 - Verfahren zur Sauerstofferzeugung (Eignungsangaben in Verfahrensansprüchen)
Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
16 minutes
2 weeks ago
T 1931/14 - Verfahren zur Sauerstofferzeugung (Eignungsangaben in Verfahrensansprüchen)
In dieser Folge besprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck die Entscheidung T 1931/14 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2018. Im Mittelpunkt steht das kleine, aber entscheidende Wort „zur“ in Patentansprüchen und seine Bedeutung bei der Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik für Verfahrensansprüche. Die Entscheidung behandelt zentrale Themen der Neuheit und Auslegung von Zweckangaben in Verfahrensansprüchen sowie die Frage, ob Zweckangaben als funktionelle Merkmale anzusehen sind, die eine konkrete Anwendung des Verfahrens betreffen.
Erfindung
Die zugrundeliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Sauerstoff zur Versorgung eines IGCC-Kraftwerks, also eines sogenannten Integrated Gasification Combined Cycle Systems. In einem solchen Kraftwerk wird Kohle zu Synthesegas oxidiert, das anschließend zur Stromerzeugung in einer Gasturbine verbrannt wird. Der dafür benötigte Sauerstoff wird durch eine Luftzerlegungseinheit gewonnen, in der Luft verflüssigt und destilliert wird. Diese Anlagen arbeiten am effizientesten unter Nennlast, verlieren jedoch deutlich an Wirkungsgrad, wenn sie bei schwankendem Strombedarf betrieben werden.
Verfahren
Bereits im Prüfungsverfahren führte die Patentinhaberin ein Beschwerdeverfahren (T 2289/08) gegen die Zurückweisungsentscheidung der Prüfungsabteilung bevor das Streitpatent erteilt wurde. In weiterer Folge wurde Einspruch eingelegt und das Streitpatent im Einspruchsverfahren widerrufen. Dagegen richtete sich die Beschwerde, die in dieser Folge diskutiert wird.
Eignungsangabe vs. funktionelles Merkmal: Ist ZUR einschränkend?
Im Streit stand letztlich die Frage, ob das Merkmal „zur Versorgung eines IGCC-Kraftwerks“ den Anspruch tatsächlich einschränkt oder nur eine Eignung beschreibt. Die Beschwerdekammer stellte klar, dass bei Verfahren zwischen zwei Arten von Zweckangaben zu unterscheiden ist. Einerseits gibt es solche, die die Anwendung oder Verwendung des Verfahrens definieren. Diese sind einschränkend, weil sie zusätzliche Schritte - im Sinne eines funktionellen Merkmals - implizieren, ohne die das Verfahren seinen Zweck nicht erfüllen kann. Andererseits gibt es Zweckangaben, die lediglich eine technische Wirkung beschreiben, die ohnehin beim Durchführen des Verfahrens entsteht. Diese sind nicht einschränkend. Im vorliegenden Fall definiert das Merkmal „zur Versorgung eines IGCC-Kraftwerks“ die konkrete Anwendung des Verfahrens und erfordert zusätzliche technische Maßnahmen – nämlich die Anpassung der Sauerstoffproduktion an den variablen Leistungsbedarf der Kraftwerksanlage.
Die Kammer betonte, dass der Anspruch explizit Schritte enthält, die auf die Leistungsanforderungen des Kraftwerks Bezug nehmen, etwa das Produzieren von überschüssigem Sauerstoff bei geringerem Energiebedarf und das Verdampfen und Zuführen von gespeichertem Sauerstoff bei erhöhter Nachfrage. Diese Abhängigkeit vom Kraftwerksbetrieb verleiht dem Verfahren eine funktionale Einschränkung, die über eine bloße Eignung hinausgeht. Das Verfahren sei daher neu, da das entgegengehaltene Dokument zwar ein ähnliches Sauerstofferzeugungsverfahren beschreibe, aber keinen Bezug zu einem IGCC-Kraftwerk und keine Steuerung anhand dessen Leistungsbedarfs enthalte.
Zusammenfassung
Diese Entscheidung zeigt anschaulich, wie präzise die Formulierung von Zweckangaben in Patentansprüchen sein muss und welche weitreichenden Folgen ein einzelnes Wort wie „zur“ haben kann. Bei Verfahrensansprüchen kann es den Unterschied zwischen bloßer Eignung und einer technisch relevanten Einschränkung bedeuten – und damit über den Bestand eines Patents entscheiden.
Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Der IP Courses Podcast bietet tiefgehende Einblicke und praxisorientiertes Wissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In unseren Episoden behandeln wir aktuelle Themen aus dem europäischen und internationalen Patentrecht, dem Markenrecht und Designschutz. Besonders richten wir uns an Berufseinsteiger, Unternehmer und Fachleute, die sich auf Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung (EQE) vorbereiten oder ihr Fachwissen vertiefen möchten.