
In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen im Kündigungsrecht. Kündigungen sind zwar selten, bei einer großen Zahl von Beschäftigten aber unvermeidbar. Besonders wichtig ist dabei das Thema Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber mussten bisher oft monatelang Gehälter nachzahlen, wenn eine Kündigung unwirksam war. Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts erleichtern nun die Situation – Arbeitnehmer müssen sich nach Ablauf der Kündigungsfrist auf passende Stellen bewerben, die ihnen vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Tun sie das nicht, entfällt der Anspruch auf Annahmeverzugslohn.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die rechtssichere Zustellung von Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben reicht nach aktueller Rechtsprechung nur dann aus, wenn ein Auslieferungsbeleg vorliegt. Online-Sendungsstatus oder Einlieferungsbeleg allein genügen nicht. Arbeitgeber sollten daher entweder den Auslieferungsbeleg anfordern oder auf sichere Alternativen wie persönliche Übergabe oder Zustellung durch Boten zurückgreifen.
Abschließend wird auf das Weiterbildungsformat „Fünf vor zwölf“ im Oktober 2025 hingewiesen, das praktische Aspekte des Trennungsmanagements behandelt. Insgesamt zeigt sich: Arbeitgeber können durch sorgfältige Vorbereitung rechtliche Risiken verringern – entscheidend bleibt dabei ein fairer und respektvoller Umgang mit den Beschäftigten.