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Unser Weg durch das Recht der Gesellschaft von Niklas Luhmann zum mithören, mitlesen und mitdenken.
95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K09
Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft
57 minutes 33 seconds
1 week ago
95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K09
Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System?
Anmerkung: Das ist heute besser erforscht als zur Entstehungszeit des Buches vor rund 30 Jahren. In vielen Ländern gibt es Lobbyregister. Mit Studien belegen Nicht-Regierungsorganisationen regelmäßig, mit welchen Lobby-Etats Interessenverbände Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. In Deutschland z.B. LobbyControl, auf EU-Ebene das Corporate Europe Observatory. Nicht selten werden ganze Textpassagen von externen »ExpertInnen« in Gesetzestexte übernommen, teils im Wortlaut. Ohne Zweifel ist der »legislative Fußabdruck« heute besser dokumentiert als in den 1990er-Jahren. Hauptauftraggeber für juristische (Lobby-)Aktivitäten sind Wirtschaftskonzerne, allen voran die Finanzlobby. Die Erforschung von Kontaktnetzwerken hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Netzwerk- und Diskursanalysen nehmen zu.
Luhmanns Frage ist jedoch: In welchem Funktionssystem wird der juristische Einfluss tatsächlich wirksam? Die Entscheidung, einen von JuristInnen verfassten Text in ein Gesetz zu übernehmen, ist eine politische. Das Risiko, damit womöglich gegen geltendes Recht zu verstoßen, trägt der Gesetzgeber allein. JuristInnen mögen die Texte entworfen haben. Die Frage ist jedoch, ob sie überhaupt politische Kontakte pflegen. Häufig vermitteln »Politikberater« die juristische Expertise an die Politik weiter. Ausschlaggebend sind persönliche Beziehungen, um überhaupt Kontakt in Entscheidungskreise des politischen Systems zu erlangen. Juristische Expertise wird natürlich vorausgesetzt. Entscheidend ist jedoch, wie gut ein Akteur mit der Politik vernetzt ist. Eben da setzen LobbyistInnen an.
Für die Politik ist zudem die Frage wichtig: Welche Bedeutung hat ein Interessenträger, der JuristInnen beauftragt mit dem Ziel, politischen Einfluss zu nehmen? Eine derartige »Verwendung« von Anwälten ist jedenfalls eher dem politischen System zuzuordnen als dem Rechtssystem. Kurz, der bloße Status »Jurist« ist als alleiniges Kriterium nicht aussagekräftig genug. Man kann damit eine Kommunikation nicht zweifelsfrei Politik oder Recht zuordnen.
Wären Politik und Recht eine Einheit, müsste es umgekehrt denkbar sein, dass rechtsdogmatische Erfindungen innerhalb der Parteipolitik zum Thema werden können. Anhand der juristischen Beispielthemen »Anscheinsvollmacht« und »culpa in contrahendo« erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber sich mit solchen juristisch zu entscheidenden Problemlagen befassen würde. Doch selbst wenn er es täte, ist anzunehmen, dass Gerichte derartige Problemstellungen systemintern weiterentwickeln würden.
Nachdem der IV. Abschnitt die These von der operativen Geschlossenheit beider Systeme untermauert, will Luhmann im Folgenden überprüfen, ob diese These widerlegbar ist, sowohl von der politischen als auch von der rechtlichen Seite aus.
Denn selbstverständlich sind die Kommunikationssysteme Politik und Recht füreinander offen – jedoch nur auf der kognitiven Ebene. Das bedeutet, beide Systeme sind füreinander Umwelt und nehmen jeweils Informationen aus der Umwelt auf. Verarbeitet werden solche »externen Fakten« jedoch systemintern, in operativer Geschlossenheit. Dies erfolgt anhand der inneren Codierung: Im Recht dreht sich alles um die Unterscheidungen von Recht/Unrecht sowie gleicher/ungleicher Fall. In der Politik läuft jede Entscheidung durch den Filter, ob sie mehr/weniger Macht bedeuten könnte. Dieses Verhältnis von operativer Geschlossenheit und kognitiver Offenheit bringt der Terminus »strukturelle Kopplung« zum Ausdruck. Strukturelle Kopplung wird in Kapitel 10 Thema sein. Darauf bereitet der IV. Abschnitt allmählich vor.
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