
🌱 Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit dem 18. August 2024 in Kraft – und stellt Forst, Waldeigentum und Verwaltung vor neue Herausforderungen. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 sämtliche wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme mit Wiederherstellungsmaßnahmen abgedeckt werden.
🌳 Doch was bedeutet das konkret für Waldbesitzer, Förster und die Praxis im Wald?
🎙️ In dieser Folge spricht Cara von Nolting mit Dr. Elisabeth Zinke-Heßler über:
Ein Gespräch über rechtliche Grundlagen, offene Fragen und Handlungsempfehlungen – zwischen Biodiversitätsschutz, Eigentumsrechten und der Realität im Wald.
🎧 Reinhören lohnt sich!
👉🏼 Mehr zur WVO findet Ihr in Episode 10 und 11 – dort beleuchten wir die Hintergründe der WVO sowie die landwirtschaftliche Perspektive.
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