
Grundstücksrecht – Einheit 4: Ausblick und Wiederholung
In der vierten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht sehen wir uns noch einmal an, was neben den bisher angesprochenen Kernthemen noch spannend und relevant ist. Wir sprechen vertieft über § 95 BGB (Scheinbestandteile), herrenlose Grundstücke, den gesetzlichen Eigentumserwerb durch Verbindung (§§ 946, 951 BGB) sowie die Ansprüche aus § 1004 BGB.
Kern der Einheit bildet (verbunden mit einem Quiz) eine Wiederholungseinheit, in welcher wir noch einmal die wesentlichen Inhalte der vergangenen Woche ansprechen.
Viel Erfolg bei euren Klausuren!
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