
Der heutige Gast in der Anwaltssprechstunde ist mal wieder mein Kanzleipartner Benjamin Grunst. Wir sprechen über einen Klassiker des Medien- und Presserechts: Die Berichterstattung über Strafverfahren.
Aus unserer Anwaltspraxis wissen wir, dass man schneller als gedacht in ein Ermittlungsverfahren geraten kann oder sogar auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Umso spektakulärer die vorgeworfene Straftat ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Journalisten davon Kenntnis erlangen und das Strafverfahren begleiten. Wenn man die Berichterstattung in den Tageszeitungen verfolgt, sieht man, dass nicht nur über Straftaten von Schwerstkriminellen oder Prominenten berichtet wird, sondern häufig ganz normale Personen aus der Mitte der Gesellschaft davon betroffen sind.
Als Strafverteidiger war Benjamin bei etlichen Verfahren dabei, über die medial berichtet wurde. Er kann also aus erster Hand erzählen, wie es wirklich vor Gericht abgeht. Zusammen erläutern wir an einigen Beispielsfällen, was zulässig ist und was nicht.
Inhalt:
Links zu RA Benjamin Grunst:
www.anwalt-strafrecht-berlin.org
Musik:
Gloria Tells
Technischer Support:
Links zu mir: