Auch heute ist mal wieder mein Kanzleipartner Benjamin Grunst zu Gast in der Anwaltssprechstunde. Wir sprechen in dieser Folge über die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht, die eigentlich jede/r mal gehört haben sollte, egal ob Jurist*in oder Laie.
Dabei geht es um Klassiker wie:
- Wenn man unschuldig ist, wird man nicht verurteilt.
- Immer wenn man mit Vorsatz tötet, ist man Mörder.
- Die Staatsanwaltschaft ist objektiv, daher brauche ich gar keinen Strafverteidiger.
- Ein Pflichtverteidiger ist ein schlechter Anwalt, darum ist er auch so günstig.
- Der Staat darf nicht mehr ermitteln, wenn ich meine Strafanzeige wieder zurückgenommen habe.
- Wenn ich von einer Straftat im Bekanntenkreis erfahren habe, muss ich eine Strafanzeige erstatten.
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
- „Mitgehangen ist mitgefangen“ – wer dabei ist wird auch verurteilt.
- Meinem Rechtsanwalt darf ich alles erzählen.
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