Ein Kaufvertrag aus dem Jahr 1999 soll endlich vollzogen werden. Die Verkäufer-GmbH war zwischenzeitlich insolvent und wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Vollzieht das Grundbuchamt heute noch die Auflassung von damals?
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Ein Kaufvertrag aus dem Jahr 1999 soll endlich vollzogen werden. Die Verkäufer-GmbH war zwischenzeitlich insolvent und wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Vollzieht das Grundbuchamt heute noch die Auflassung von damals?
Folge 71: Die widerspenstige Bausparkasse (mit Jonas Siegl-Dühr)
DNotI
32 minutes 32 seconds
2 months ago
Folge 71: Die widerspenstige Bausparkasse (mit Jonas Siegl-Dühr)
Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief sind weg, die Grundschuldgläubigerin beruft sich auf Verjährung. Was kann man tun? Wie weit kommt man mit einer formlosen Verzichtserklärung? (diese Fragen klärt auch OLG München v. 1.8.2025 - 34 Wx 153/25e)
DNotI
Ein Kaufvertrag aus dem Jahr 1999 soll endlich vollzogen werden. Die Verkäufer-GmbH war zwischenzeitlich insolvent und wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Vollzieht das Grundbuchamt heute noch die Auflassung von damals?