Gast: Leonhard Dobusch, Rundfunkexperte
Seit diesem Montag gilt der Reformstaatsvertrag. Die Rundfunkkommission der Länder, die die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland festlegt, will ihn „zukunftsfester, digitaler, effizienter und interaktiver" machen. Aber was bedeutet das konkret für ARD und ZDF? Und ist es nicht problematisch, wenn ganze Programme wegfallen?
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