Zwischen Ehrenamt und Hauptamt, Vertretungsmacht nach § 26 BGB, besonderem Vertreter (§ 30 BGB) und persönlicher Haftung entstehen schnell Grauzonen. Gerade für Vorstände und Geschäftsführungen sind klare Zuständigkeiten, saubere Regeln und Absicherung entscheidend. Nur wer Rollen, Pflichten und Grenzen kennt, führt rechtssicher – und bleibt handlungsfähig.